m.faz.net/aktuell/feui...
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Meine Sammlung von M365-Informationen habe ich hier - da habe ich mal den Link zu den Dokumenten des NL Justizministeriums ergänzt:
www.linkedin.com/pulse/dokume...
Klare Worte von @hwieduwilt.bsky.social
Und was machen BVG und die Berliner Regierung? Lieber nichts, es koennte ja den Konflikt verschaerfen.
Wie verlogen, @bvg.bsky.social und Berliner Senat:
Nein ihr steht nicht fest an der Seite Israels. Ihr seid Weicheier ohne Moral.
Hat eigentlich im Heißen Herbst 1977 jemand gesagt, wir hängen keine #RAF-Fahndungsplakate auf, das könnte Konfliktverschärfende Wirkung haben?
Link zu Fragdenstaat / BW siehe hier: www.linkedin.com/pulse/dokume...
Ja genau. Und obendrein finde ich (aus der Open Source-Ecke kommend): Es kann nicht genug gelobt werden, dass sie ihre PIA- und TIA-Dokumente einfach veröffentlichen und manche sogar extra auf EN übersetzen, damit andere etwas davon haben.
Zur Erinnerung: In DE bedurfte es fragdenstaat dafür.
Zwei Blöde, ein Gedan... nee, lieber auf englisch great minds think alike :-)
Cool, könnte man eigentlich auch mal als inoffizielle Übersetzung teilen. Oder gleich mit GPT zusammenfassen. 😎
ErwG 66 war es, aus der RL 2009/136: Einwilligung auch durch Browser-Einstellungen. Dies plus TTDSG plus diverse Stellen der DSGVO - da findet auch jeder Argumente, es so auszulegen wie er/sie will. 🤷
... beachten muss (auch den, ich glaube Erw 63, aus der Cookie-RL, die ja nur ein Artikelgesetz war).
Und weil natürlich Informationen aus "Cookie-Bereich" ins Backend gehen können und andersrum.
"Cookie" hier nicht technisch sondern als Anwendungsbereich Art 5 III ePrivacyRL / TTDSG gemeint.
Nee im ePrivacy-Anwendungsbereich nur TTDSG (vgl. Art 95 DSGVO), sonst nur DSGVO.
Vereinfacht: Alle Cookies nur TTDSG, alles im Back-End nur DSGVO.
In der Praxis natürlich schwer, da 25 I TTDSG auf Einwilligungserfordernisse der DSGVO verweist und man noch Art. 5 III ePrivacyRL plus ErwG (/2)
Ja ich hab was vergessen: Indirekt betriebt ja auch der Deutsche Presserat Datenschutzaufsicht (ex § 23 Abs. 1 S. 6 MStV).
Danke für die Erinnerung, @notalexamtmann.bsky.social
Es gibt ja nicht nur
+ die 18 in der DSK vertretenen weltlichen DS-ASB
+ die konfessionellen (Art. 91)
+ sektorale Aufsicht für Medien d. Landesmedienanst.
+ SONDERN auch die Rundfunk-DSB d. ÖRR.
Hab ich noch welche vergessen? #teamdatenschutz
@eltom.bsky.social @verafranz.bsky.social Es macht mE alles keinen Sinn, was ZDF da macht: Ber. Interesse gibt es nur in der DSGVO. Hier ist man vermutlich in ePrivacyRL, also in DE TTDSG. Da gibt es nur Einwilligung ODER die Fälle des § 25 II, wo man KEINE Einw braucht. Lit. f existiert hier nicht
In seinem neuen Post analysiert @privacybydefault.bsky.social meinen Artikel zur Handreichung der AB zu #M365. 😆
Danke, auch für den Hinweis auf NL (s.u.)!
Danke @privacybydefault.bsky.social : Ehem, ich habe es rechtswissenschaftlich und in Bezug auf die Umsetzbarkeit besprochen. 👨🏫
Ja, die Dokumente und vor allem Ansatz aus NL ist toll. Die hatten die Dokumente doch sogar auf EN übersetzt - ich find's gerade nicht? - slmmicrosoftrijk.nl/downloads/
Wenn die Berliner Aufsichtsbehörde das sehen würde: berlin.de hat keinen Cookie-Banner, aber "temp. Cookies" mit Rechtsgrundlage berechtigtes Interesse (Doppel-Autsch).
Opt-Out durch: "Die Darstellung der Internetseite ist auch ohne die Speicherung von Cookies möglich."
Wie 1998. Irgendwie schön.
Da muss man wirklich schon sehr bold sein. :-)
Endlich! Fehlt nur noch ein Urteil zu Drittanbietern von Druckerpatronen ...
Welcome Paul!
Ja genau diese Beiträge meine ich.
Au Mann. Hate-Posts und die Massen applaudieren. Bluesky ist leider schneller verkommen als man gucken konnte. Schade.
Und dann der kleine orangene Beck-Kommentar “Fernabsatzrecht” … Meilensteine des Internetrechts, zusammen mit Stefan Ernst’s Aufsatz “Willenserklaerung per Mausklick” in der CR und Hoeren’s Skript zum Internetrecht 😀
Absolut.
Bei Heiko hätte aber auch niemand erwartet, dass er nur ein paar Sätze abschreibt von dem oberflächlichen Blabla was alle schreiben, sondern dass es tiefer geht.
ZB die Listen mit den mitgliedsstaatlichen Ausnahmen nach Art. 85 (journalistische Zwecke) in Rd. 156 ... beeindruckend!
Konnten wir ja auf der #DSK23.
Und ich glaube diesen Punkt sieht die Aufsicht genauso: Eine dyn. IP-Adresse OHNE Datum / timestamp und ohne sonstige Angaben ist kein pbD. Sondern: Es kommt darauf an, wer was für zusätzliche Daten hat.
(PS: kann man in Kommentaren keine anderen User taggen?)
Richtig, aber deshalb ist auch die häufige Fragestellung „sind IP-Adressen personenbez. Daten?“ verkürzt.
Richtig wäre: Mit welchen zusätzlichen Daten ist eine IP (dyn/statisch, v4/v6?) für wen pbD?
Wird dann aber ein bisschen lang.
Richten wir uns mal ein in unserem neuen Wohnzimmer 🛋️
👉 Wie finde ich alte Follower?
👉 Gibt es "Tweetdeck" noch?
👉 Wie erstelle ich "Listen"?
👉 Und wie werd ich Trolle & Spammer los?
Eine kleine und hoffentlich hilfreiche Übersicht für den Start auf Bluesky 🧵 ohne Anspruch auf Vollständigkeit!
Willkommen @tilmanherbrich.bsky.social !
Ich erkläre diesen Winter für eröffnet 🔥☃️
Die bitkom-Konferenz - ich dieses Jahr nicht. Viel Spaß Euch da!
Was dabei immer untergeht:
Eine dyn. IP-Adresse kann alleine nie pb sein. Man braucht immer ein DATUM dazu, wann sie genutzt wurde.
So wie im Hotel: „Zimmer 23“ ist nie pb, sofern man nicht dazu sagt an welchem Tag jmd drin übernachtet haben soll.