www.youtube.com/watch?v=Pwom...
Wenig Sachen haben so wenig Aussagekraft wie " Die Polizei ermittelt." oder "xy hat Anzeige erstattet.". Das heißt nichts weiter und ist keinerlei juristische Einordnung eines Verhaltens.
Mal abgesehen davon, dass das Strafverfahren gegen Jan Fleischhauer inhaltlich selber ein ganz großer Witz ist: Der gewählte Teaser vom SPIEGEL geht hier nicht einmal mehr als rücksichtloser Clickbait durch, sondern ist schlicht und ergreifend Desinformation über juristische Sachverhalte.
Da heute nicht nur Landtagswahl in BW ist, sondern außerdem auch Weltfrauentag, hier für die #Jurabubble die passende Podcast-Empfehlung: "Frauen von damals" von Bianca Walther, hier insbesondere mit der Folge zu Anita Augspurg:
creators.spotify.com/pod/profile/...
Text des Artikel 26 Absatz 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg: "Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts ist Bürgerpflicht."
Heute ist der seltene Fall einer Wahlpflicht oder jedenfalls einer Regelung, die dem irgendwie nahe kommt:
Lunge gebluded!
Was ich mir zeit meines Jurastudiums statt "So nicht vertretbar!", "Nein!!" und "Mit Bedenken NOCH 4 Punkte" als Korrekturanmerkungen gewünscht hätte:
Zeitungsartikel über einen Vorfall am Bahnhof von Eicholzheim, bei dem 90 Vermummte eine S-Bahn, in der Fans der Spielvereinigung Greuther Fürth saßen, mit Pyrotechnik beworfen haben. Die Bahn ist dabei derart beschädigt worden, dass sie aus dem Betrieb genommen werden musste.
Erneut zum Thema selektive Wahrnehmung und Bewertung von Kriminalität. Das Geschehen ist eine Randnotiz in der Zeitung, obwohl rund um Fußballereignisse ständig Straftaten stattfinden. Warum hier keine Debatte à la "Stadtbild"?
Das ist richtig, aber so eine "Bitte verklagt uns nicht, wenn wir was falsch machen"-Haltung aus dem Munde eines Politikers ist irgendwie nochmal was anderes, als wenn ahnungslose Privatleute, die selber auch nur wenig Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen haben, aufs Korn genommen werden.
Zeitungsartikel über eine erfolgreiche Klage des Nabu gegen den privaten Streusalzeinsatz in Berlin.
Über den Sinn des Verbandsklagerechts kann man ja sicher lange diskutieren. Aber das hier ist nicht der erste Fall, wo der klagende Verband der Buhmann ist, obwohl einfach nur ein bestehendes Verbot durchgesetzt wurde, welches der Verband weder geschaffen hat noch ändern kann.
Zeitungsartikel über Schutzausrüstung für Gerichtsvollzieher.
Eintrag #1438 aus dem Verzeichnis "Berufe, die irgendwann einfach keiner mehr machen will".
Zeitungsartikel über Vorschläge des CDU-Wirtschaftsrats zum Arbeitslosengeld, zur Rente und zur Teilzeit.
Mir stößt in der Lifestyle-Teilzeit Debatte mehr und mehr auf, dass immer suggeriert wird, es gäbe einen unbedingten Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Teilzeit. § 8 Abs. 4 TzBfG ist so mächtig ja aber gar nicht (im Gegensatz z. B. zu § 164 Abs. 5 SGB IX).
Zeitungsartikel über die kriselnde Auftragslage bei der Heidelberger Druckmaschinen AG im Stammwerk Wiesloch. Hier heißt es, die Mitarbeiter sollen bis Ende März monatlich mindestens drei Tage frei nehmen. "Auf diese Weise reagiere man auf die volatile Auftragslage und erspare den Mitarbeitern Entgeltverluste."
Liebe Studierende, was halten Sie von dieser Aussage?
Zeitungsartikel über den Testeinsatz von Tasern in Polizeirevieren rund um Freiburg. Von mir markierte Stelle: "Wer auf kurze Distanz einen Polizisten mit dem Messer angreife, habe sich entschieden, nicht mehr zu leben. 'Das habe ich einst gesagt und das stelle ich auch heute nicht in Frage', so Strobl."
Liebe Studierende, was halten Sie von dieser Aussage?
An alle Schöffen: Nächste Woche ist bei euren Terminen die voraussichtlich letzte Möglichkeit in diesem Jahr, den Vetretern der Staatsanwaltschaft Schokonikoläuse an den Platz zu stellen, also macht bitte davon Gebrauch - sie freuen sich sehr darüber! 😇
Ich, wenn ich mal wieder lesen muss, dass das Tatbestands- bzw. Vorverlagerungsmodell in der Lage sei, das Problem der Bestrafung nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Verstoß gegen § 20 StGB bzw. Art. 103 Abs. 2 GG zu lösen:
Zeitungsartikel über den Mannheimer Fall, bei dem ein Polizist einem Verdächtigen Mariuhana untergeschoben hat, erstinstanzlich aber mangels Tatbestandserfüllung der Verfolgung Unschuldiger freigesprochen wurde.
Was wäre denn eigentlich mit einer Strafbarkeit wegen Unterschlagung in Tateinheit mit unerlaubtem Cannabisbesitz gem. § 34 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) KCanG? Das Handeln des Polizisten in dem Moment war ja nicht mehr durch polizeiliche Befugnisnormen gerechtfertigt. #TeamStrafrecht
Bald n Date mit ner Juristin. Was kann ich beim Date sagen? Wrong answers only
@krachmaninov.bsky.social bei dir halt die normalen Vorschläge
Zeitungsartikel "Wird Shein in Frankreich gesperrt?" über den Konflikt der franzöischen Justiz mit dem Onlinehändler Shein wegen des Verkaufs illegaler Waren, darunter "pädopornographischer Sexpuppen, Waffen und Medikamenten".
Ich habe diese Sache nur am Rande verfolgt, was ich mich dabei aber immer wieder gefragt habe: Gibt es da nicht einen parallelen Konflikt mit Blick auf Deutschland? Jetzt mal unabhängig von den Waffen - § 184l StGB stellt den Handel mit kindlichen Sexpuppen ja sogar unter Strafe.
Foto einer Packung "Sauerkirschen in Zartbitterschokolade" mit der Aufschrift "Eine herrlich frische Schokofrucht".
Rückseite einer Packung "Sauerkirschen in Zartbitterschokolade" mit der Angabe: "Gefriergetrocknete Sauerkirschen".
Wie ist die Rechtslage?
Verkaufsschild in einem Elektronikladen für einen Miele-Staubsauger. Beworben wird eine "PlusGarantie" unter anderem mit dem Punkt "Kostenlose Reparatur bei Material- und Produktionsfehlern".
Finde ich schon ein Hammerangebot mit dieser PlusGarantie, man würde sich fast wünschen, als Verbraucher hätte man direkt qua Gesetz einen Anspruch gegen den Verkäufer auf sowas, man könnte das dann vielleicht "Nacherfüllung" nennen oder so, aber naja, schöne Utopie ich weiß.
Das Zauberwort (und für mich Reizwort) lautet hier in der Tat actio libera in causa, ja!
Ich, wenn ich im Strafrechtsteil der mündlichen Prüfung gefragt werde, ob es eine Möglichkeit gibt, den während der konkreten Tatausführung schuldunfähig betrunkenen Täter doch noch zu bestrafen:
Foto eines Beets vor einem Wohnhaus mit einem Schild: "Achtung: Hier ist kein Hundeklo!" Eine gute halbe Schrittlänge hiervon entfernt liegt ein großer (Hunde-)Kothaufen.
Wie ist die Rechtslage?
Bildschirmfoto aus einem Urteil mit dem Text: "Leiter ist jemand, der etwas leitet (Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Neuausgabe S. 1986, S. 829), der die Leitung hat."
Juristische Begriffsbildung am Limit.
Habe gerade durch Zufall gelesen, dass Anne Brorhilker an der RUB studiert hat. Wir sind wieder wer.
We've all been there!
Mein Tipp wäre vorher kacken und dann in der Klausur nicht einpennen!
Für Begriffsverwirrung hat da leider gesorgt, dass selbst höchste Gerichte bei dieser Mitnahme zur Durchsicht auf Grundlage des § 110 StPO von einer "(vorläufigen) Sicherstellung" sprechen - da ist die Verwechslungsgefahr mit Maßnahmen nach § 94 Abs. 1 StPO ja leider vorprogrammiert.