Lieber Andreas Gassen: Wir hatten schon mal eine #Praxisgebühr, die ist in Bausch und Bogen gescheitert. Und auch dieser Vorschlag wird exakt null Lenkungswirkung entfalten. www.tagesschau.de/inland/gesel...
Lieber Andreas Gassen: Wir hatten schon mal eine #Praxisgebühr, die ist in Bausch und Bogen gescheitert. Und auch dieser Vorschlag wird exakt null Lenkungswirkung entfalten. www.tagesschau.de/inland/gesel...
2025 einen Minister für Landwirtschaft zu haben, der den Zusammenhang zwischen Fleischkonsum und Klimaerhitzung nicht sieht, sollte uns alarmieren.
Das Geld, dass Jens Spahn veruntreut hat, ist nicht weg.
Es gehört jetzt seinen Parteifreunden, seinen Spendern und anderen rechten Netzwerken.
Ob und wie viel von dem Geld inzwischen Jens #Spahn gehört, hat bisher niemand untersucht.
Das Geld wurde nicht "verschwendet" sondern umverteilt.
Das ist das, was Faschisten immer tun. Immer. Sie attackieren die Unabhängigkeit der Justiz. www.tagesschau.de/ausland/euro...
Sie wäre eine gute Bundespräsidentin!
Worunter würden Sie Jan Fleischhauer einordnen?
Solche Posts sind inzwischen häufiger zu lesen. Die AfD zerstört strategisch das Vertrauen in demokratische Institutionen. Jetzt ist das höchste deutsche Gericht dran. Wer sich die Rechtsprechung des BVerfG ansieht, weiß, dass dieser Post 👇 lügt.
Instead of a thousand words.
The last F-16 aircraft that the Netherlands committed to give to #Ukraine, start their journey towards Ukrainian skies.
Thankful to the Netherlands 🇳🇱 and the F-16 coalition for making Ukrainian skies safer!
Was vom heutigen Tag auch bleiben wird: die Hilfeleistung verantwortungsvoller Politiker:innen für einen, der sie als "linke und grüne Spinner" bezeichnet hat.
Sie müssen mich nicht über die Unterschiede zwischen der VwGO und dem BVerfGG belehren. Es ist nicht so schwierig, aus 2 BvB 1/13 v. 17.01.2017 Schlüsse zu ziehen, wie ein Antrag materiell-rechtlich begründet werden könnte. Prozesstaktisch und politisch ist das wesentlich komplexer.
Frage ist, womit warten. Für eine full-scale invasion des Baltikums ist es für RUS zu früh, für Nadelstiche, die die Uneinigkeit der NATO zeigen würden, nicht.
Mal sehen, ob die Destabilisierungsoperation gegen Rumänien gelingt.
Sie sollten Ihren juristischen Rat der Berliner Justizsenatorin Badenberg unterbreiten, ehem. Vizepräsidenten des BfV.
Eine rechtskräftige Abweisung der Klage gegen die Feststellung "gesichert rechtsextrem" ist weniger als die Festellung der Verfassungswidrigkeit, aber eine wichtige Voraussetzung dafür.
Ein Verfassungsgerichtsprozess ist nicht in 8 Stunden erledigt, schon gar kein Verbotsverfahren.
Nein, die Vollstreckbarkeit eines Verbotsurteils hängt nicht von der Größe der Partei ab.
Diskutieren Sie und schicken Sie das Ergebnis der GFF. Wenn Sie es im Verfassungsblog oder in der ZRP veröffentlichen, werden Sie vermutlich das Gegenteil Ihrer und meiner Zielsetzung erreichen. Sie erkennen doch sonst auch immer die politischen Implikationen verfassungsrechtlicher Fragestellungen
Ich würde den vielen Juristen in den Regierungsfraktionen vor allem Hinweise geben, wie ein Verbotsantrag im Lichte der Anforderungen des BVerfG erfolgversprechend begründet werden kann. Statt sie mit einem "Ihr müsst den Antrag stellen" zum Widerspruch zu provozieren.
Nein. Ich plädiere mit Badenberg nicht fürs Abwarten, sondern dafür, den Antrag zum juristisch erfolgversprechendsten Zeitpunkt zu stellen. Auch wenn das Verfahren selbst zwei bis drei Jahre dauern könnte.
Nein. Es könnte aber die Antwort sein - aus den Reihen derer, die für einen Verbotsantrag sind - auf ein Postulat, dass die Verfassungsorgane zur Stellung eines Antrages verpflichtet sein. Es eröffnet einen politischen Nebenkriegsschauplatz für die Gegner eines Antrages in der Union.
Tweet von Peter R. Neumann: Keine Überraschung für alle, die die Bücher von Krah und Höcke kennen. Ändert nichts daran, dass ein Verbot kontraproduktiver Unsinn ist. Rechtsextremismus lässt sich leider nicht einfach abschalten. 👇 #AfD
Ich habe die Nase voll von diesem Narrativ. Niemand der Befürworter eines AfD-Verbots glaubt, damit Rechtsextremismus aus der Welt schaffen zu können. Es geht darum, zu verhindern, dass Rechtsextremisten sich in einer Partei organisieren und per Wahlen an die Macht kommen können.
Angesichts der Gefährlichkeit der #noafd für unsere Demokratie hat das antragstellende Verfassungsorgan nur einen Schuss frei. Ich hoffe, dass die 1.100 Gutachtenseiten genügend und treffsichere Munition enthalten.
Das hat sie schon angekündigt und wird es sicher auch tun.
Zur "Bedenkenträgerei" kommt noch dazu, dass ein Verbotsverfahren vor dem BVerfG wie ein Strafprozess abläuft, in denen die Partei sehr weitgehende Verfahrensrechte hat. Selbst eine "wasserdichte" Antragsschrift garantiert kein Verbotsurteil.
Mir geht es bei der von #raindiercks angestossenen Fachdiskussion ("Sind die antragsberechtigten Verfassungsorgane verpflichtet, einen Verbotsantrag zu stellen?") gar nicht um das "Ob", sondern um das "Wann".
Das zu lösende Problem ist die Antragsbegründung angesichts der sehr hohen Hürden, die das BVerfG für ein Parteienverbot errichtet hat, vor allem im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Anwendung von Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Wir können den Gefahren- bzw. Gefährlichkeitsbegriff immer umfassender definieren. Ich hab mich auf unmittelbar zu verantwortende Todesopfer ohne Kombattanten beschränkt.
Ich möchte genauso wenig wie #raindiercks mit Nichtjuristen darüber diskutieren.
Sie sind der Erste, der den Juristen Vorwürfe machen wird, wenn ein unzureichend vorbereitetes Verbotsverfahren scheitert.
Test für NATO schon 2026?