Ein Schelm, wer Böses dabei denkt
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt
Bitte um "stillschweigende" Fristverlängerung (m.E. eine Unart, gibt's bei mir nur ausdrücklich) und anderenfalls "rechtzeitige Mitteilung". um 21:37 am Tag des Fristablaufs. Zwar erster Antrag und daher vollkommen unproblematisch aber trotzdem seltsam, was man sich dabei denkt
Sonst klagen auch alle für jeden Mist an Kleinbeträgen. Nur wenn weniger als 50ct fehlen, um die 5k zu überschreiten, fällt ihnen natürlich nichts mehr ein
Blöde Frage: gibt's eigentlich (kommerzielle) WEG-Verwaltungen die irgendetwas können außer Unsummen an Geld zu verbrennen?
Bin schon froh, wenn nicht irgendein Dino eine "Wandelung" aus dem allgemeinen preussischen Landrecht herleitet oder so🤣
"muss das Gericht auf die jüngste Rechtsprechung des BGH hingewiesen werden"
*Zitiert Rechtsprechung aus 2018, die mittlerweile ausdrücklich aufgegeben wurde*
Das wäre generell mal was. Tonspur rausschneiden und schwarzer Bildschirm nur mit "Jetzt lügt X" senden. Geht dann nach falschen Tatsachenbehauptungen weiter im Text. Dresche für die "Systemmedien" gibt's ohnehin immer
Zumindest nicht als anwaltlicher Ratschlag. Der soll den Bums einfach anonym beim richtigen Erben in den Briefkasten werfen und hoffen, dass keiner nachfragt
Wäre der mdt im Ursprungstestament begünstigt gewesen, hätte er vermutlich den Namen nicht ausgetauscht
"Keine Einlassung gegenüber Polizei und StA" wäre vermutlich ein guter Anfang
Natürlich kann man zum dritten Mal beantragen, dass "nunmehr endlich" ein VU erlassen werde. Wenn das aber schon vor einem halben Jahr erlassen wurde und ich das schon auf den zweiten Antrag hin mitgeteilt habe, bin ich doch etwas irritiert
Noch nie dran gedacht, aber das wird vermutlich bald der Fall sein. Entsprechende SV reiben sich bestimmt schon die Hände
Schon die Existenz von WEGs ist sittenwidrig. Jeder Notar der daran mitwirkt, macht sich mitschuldig!
Zumindest bei der 42147 und der 42148 ist noch eine digitale Anleitung für ein b-modell dabei.
Gerade Technik ist super in dem Alter und Preis/Leistung stimmt bei den 10€sets auch noch ganz gut
Hauptsache kein Geld, sonst muss die Sitzordnung im Saal nochmal umgestellt werden
Zuerst 128a ZPO zu beantragen, um dann nach Bewilligung mitzuteilen, dass man persönlich im Saal erscheinen wird. Klar, wir können gerne beide unsere Arbeitszeit und sonstige Ressourcen verschwenden
Spannend dass du weißt, wie solche unförmlichen Informationsschreiben meiner GS aussehen. Selbst wenn andere das so machen sollten, freut sich deine Mandantschaft sicher auch ungemein darüber, dass die eA vom Freitag bei denen dann mit Glück erst im Laufe der nächsten Woche ankommt
Ich rede von Infos wie: Sie können die beantragte eA jetzt abholen (telefonisch niemand erreichbar). Unsere IT ist abgestürzt
Habe gerade damit ich keinen Mist rede in 7 (E)Akten im Postausgang nachgeguckt. Jedes Schreiben an einen RA hatte das von diesem angegebene AZ im Betreff
Ich weiß echt nicht mit welchen Teilen der Justiz du zu tun hast. Hier wird bei jeder RA-Bestellung das AZ erfasst und in die Betreffzeile aller Folgeschreiben automatisiert eingefügt. Zumindest Papierakten kann man ja wohl kaum anders übersenden. Das kann nicht jedes Mal eingescannt werden.
Wieso sollte ich meine GS öffentlich adressieren, wenn sie im gleichen Gebäude sitzt? Fax verwendet die z.B gar nicht, wenn nicht gerade Notfall ist, (wäre auch umständlicher als egvp/bea) und hier werden auch Aktenzeichen erfasst, solange sie angegeben werden und sich nicht ändern
Natürlich ist das nicht zwingend. Es verursacht aber unnötige Arbeit und bindet Arbeitskraft, wenn das erst händisch zugeordnet werden muss, statt sofort in der EAkte zu landen. Und du kannst dir so Kram wie 331 III ZPO versauen. Dann halt bitte auch nicht über Bearbeitungszeiten meckern.
Dafür werden hier immer mehrere Tage mit Unterkunft für sowas wie "Älterwerden im Dienst" mit Yoga angesetzt, aber Fachfortbildungen maximal 1x pro Jahr, streng begrenzt und nur eintägig. Da ist es ehrlich gesagt schwierig was (passendes) zu finden und dann noch reinzukommen
Stimme ich grundsätzlich zu, aber wenn ich mir anschaue, dass einige Volljuristen einen Vertragsschluss nicht ohne Unfall prüfen können, sollten m.E. zumindest die Basic Definitionen halbwegs so gekonnt werden
*erhält 5 venezulanische Bolivar im Gegenzug für einen Jahrzehnte alten Nachbarschaftsstreit
Deswegen immer im objektiven Tatbestand prüfen und im folgenden Chaos zurück in ein vernünftiges Rechtsgebiet (insb. Zivil) flüchten
Ne, bitte nicht. Die ganzen Streitigkeiten über den Gartenzaun darf die Unordentliche gerne kriegen, wenn sie so drauf aus ist. Zur effizienten Falllösung reicht ohnehin 242 BGB aus. Da brauchen wir nicht so abstruse, unbekannte Normen
Wenn man noch die KV-Erhöhungen einbezieht, bleibt selbst mit Stufenaufstiegen über die Jahre hinweg kein (Real-)Plus. Da ist halt die vielzitierte wechselseitige Treue- und Fürsorgepflicht eher eine Einbahnstraße
Malicious compliance und raus damit auf die Straße vorm Dienstgebäude