Naheliegend, dass der Vermieter nur ungern die Kosten für die Erneuerung des Bodenbelags samt Estrich tragen möchte, weil der Mieter dort eingesickert ist ...
Naheliegend, dass der Vermieter nur ungern die Kosten für die Erneuerung des Bodenbelags samt Estrich tragen möchte, weil der Mieter dort eingesickert ist ...
Nicht nur jeder Verteidiger, sondern jeder, der Ahnung von der Sache hat. Die Justiz wollte den Quatsch auch nicht.
Ich halte die entsprechende Regelung in Nr. 147 RiStBV für grundsätzlich richtig, so dass im Regelfall auch so verfahren werden sollte.
Ansonsten gelten S. 5-7 der Einführung zu den RiStBV - im Einzelfall kann von den Richtlinien abgewichen werden.
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Das ist eben das, was man dieser Tage unter Journalismus versteht. Positiv hervorheben muss man im Vergleich zu einem Hamburger Magazin, dass der Beitrag nicht vollständig erfunden ist.
Aufregen darüber lohnt schon lange nicht mehr.
Das wäre ja rückständig. Regelmäßig ist statt Ausdruck ein PDF-Export mit nachfolgenden Import möglich. Ist immer noch Mist, weil man dann ein unstrukturiertes Riesendokument statt einer strukturierten Akte hat, aber immerhin medienbruchfreier Mist.
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"Das" Bundesrechtsanwaltsordnung enthält mithin exakt - modulo Gendern - dieselbe Formulierung wie das SächsJAG.
Das war im übrigen ein Punkt in der Entscheidung des Verfassungsgerichts.
§ 7 Nr. 6 BRAO und § 8 Abs. 2 Nr. 3 SachsJÄG lauten "wenn die antragstellende Person die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft" bzw. "die Bewerberin oder der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft".
Das LVerfG Sachsen hat mit Beschluss vom 21.10.2022 (Vf. 95-IV-21) entschieden, dass im Hinblick auf die Verfassungstreue "die Anforderungen an die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst nicht höher sein [dürfen] als für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft".
Generell, nicht nur im Einzelfall.
Entscheidungen von Verfassungsgerichten gelten nie nur für den Einzelfall, sondern enthalten bindende Auslegungen des Rechts.
Naja, Urlaub macht man nicht, und man arbeitet 11 h pro Tag, also netto 8 h. Bleiben also 2040 h, dann sind's schon nur noch 88 EUR. Und wenn man nicht 5000 EUR netto pro Monat haben will, sondern mit der Hälfte zufrieden ist, sind's unter 45 EUR. Passt. 🙃
Natürlich kann man lange darüber diskutieren, ob und warum die Verfassungsgerichtsentscheidung falsch ist (ich halte ebenfalls von der Mehrzahl der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen wenig), das ändert aber nun weder die Rechtslage noch die Realität.
Und wenn das Verfassungsgericht entschieden hat, dass die Aufnahme ins Rechtsreferendariat nur abgelehnt werden darf, wenn jemand die verfassungsmäßige Ordnung in strafbarer Weise bekämpft, dann ist der einzige relevante Aspekt, ob die Behörde solche Straftaten beweisen kann.
Nein, dort wo nicht der Beibringungs-, sondern der Amtsermittlungsgrundsatz gilt (so im Verwaltungsprozess, § 86 Abs. 1 VwGO), erforscht und verhandelt das Gericht die Sach- und Rechtslage, weitgehend unabhängig von dem Vorbringen der Parteien.
Der Bürger muss ja nicht mehr vor das Verfassungsgericht ziehen, weil kein Gericht mehr anders entscheiden darf, und der Staat kann nicht, weil er kein Grundrechtsträger ist.
Daher können sich Verfassungsgerichte regelmäßig nur in Richtung zu mehr Freiheit korrigieren, aber nicht umgekehrt.
Es darf also keine Behörde und kein Gericht anders entscheiden. Das hat zur Folge, dass das Verfassungsgericht mit der Sache nicht mehr befasst werden kann und daher auch seine Entscheidung nicht mehr zugunsten des Staates und zu Lasten des Bürgers abändern kann.
Wenn ein Verfassungsgericht einmal beschlossen hat, dass eine gesetzliche Regelung zugunsten eines Grundrechtsträgers auszulegen ist - wie hier -, dann bindet diese Entscheidung "alle Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte" (§ 14 Sächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz, aber auch § 31 BVerfGG).
Verfassungsgerichtsurteile lassen sich der Natur der Sache nach regelmäßig nur zugunsten der Grundrechtsträger korrigieren, nicht aber andersherum (also deren Rechte - wie hier: ins Referendariat aufgenommen zu werden - beschneidend).
Man kann bspw. durch Auflagen verhindern, dass unmittelbar staatliche Gewalt ausgeübt wird, indem die Wahrnehmung des Sitzungsdienstes und der Verhandlungsleitung unterbleibt.
Die Kenntnisnahme von Akten kann und muss man nicht verhindern, denn solche Kenntnis erhält er später als Anwalt ja auch.
Wenn man also als Verfassungsfeind Rechtsanwalt werden darf, solange man nicht strafbar handelt, muss man auch Referendar werden dürfen, weil das ein notwendiger Schritt auf diesem Weg ist.
Steht übrigens alles in dem Artikel. 🙃