Wir fordern die Prüfung einer Enteignung des Gedenkorts Alter Leipziger Bahnhof.
Die ganze Rede gibt es unter youtu.be/PVdPCH_-ivg
#dresden
Wir fordern die Prüfung einer Enteignung des Gedenkorts Alter Leipziger Bahnhof.
Die ganze Rede gibt es unter youtu.be/PVdPCH_-ivg
#dresden
Auch wenn es keine BUGA im Norden gibt: Der Staddrat unterstützt auf Antrag von @jlichdi.bsky.social einstimmig die Idee eines „Nordpark Dresden".
#buga #dresden
youtu.be/Fwccd2HKJS8
BARRIERE-FREI ZUR DEMO - GESPRÄCH - Wann: Mittwoch, 04.02.2026 Uhrzeit: 17:00 - 18:30 Uhr Wo: Stadtforum Raum 1.103
Barriere-Frei zur Demo
Die Selbstvertreter Christoph und Marcel laden ein.
Wann: Mittwoch 04.02.
Uhrzeit: 17:00 – 18:30
Wo: Stadtforum Raum 1.103
#dresden
Der Flughafen ist so gut wie pleite. Ich frag mal Hilbert.
Symbolbild Flughafenhalle
Flughafen Dresden: Subventionen der Stadt für den klimaschädlichen Verlustbringer Der Flugverkehr ist der klimaschädlichste Verkehrsträger. Fliegen ist für etwa 5% der weltweiten Klimawirkung verantwortlich. In Deutschland gestarteter Flugverkehr verursachte 2023 fast 29 Mio. t CO-2-Aquivalente. Trotzdem wird der Flugverkehr in Deutschland gegenüber dem klimafreundlicheren OV und auch dem Autoverkehr massiv vom Staat subventioniert. So wird auf Auslandsflüge keine Mehrwertsteuer erhoben. Flugbenzin ist von der Steuer befreit, während Kraftfahrzeugführer 65 ct je Liter zu bezahlen haben. Allein die Flugbenzinbefreiung senkt die Kosten für Flugtickets um die Hälfte. Mit einer Flugbenzinsteuer würde der Staat 8 Mrd. € und mit einer Mehrwertsteuer auf Auslandsflüge 4 Mio. € einnehmen. Trotzdem senkt die schwarz-rote Bundesregierung zum 1.7.2026 auch noch die Luftverkehrssteuer. Trotz der massiven und wettbewerbsverzerrenden Subventionierung des Flugverkehrs schreibt der Flughafen Dresden seit Jahren Verluste und ist auf weitere staatliche Subventionen angewiesen. 2024 betrugen die Verluste 53,5 Mio. €. Die Gesellschafter haben 145 Mio. € zur Verhinderung einer Insolvenz zugeschossen. Die Mitteldeutsche Flughafen AG (MDF) entließ 2025 172 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach Presseberichten ist der Flugverkehr nur bis Ende des Jahres gewährleistet. Die MDF trägt 94% der Anteile am Flughafen Dresden. Haupteigner sind die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sachsen-Anhalt hat angekündigt, den Flughafen Dresden ab 2027 nicht mehr zu finanzieren. Daher hat die Landeshauptstadt zu entscheiden, ob sie weiter Geld verbrennen möchte. Ich frage den Oberbürgermeister: 1. Wie hoch ist der Anteil, den die Landeshauptstadt Dresden am Flughafen Dresden mittelbar oder unmittelbar hält? 2. Wie viel hat die Landeshauptstadt Dresden aus dem Stadthaushalt zum Verlustausgleich 2024 sowie des Zuschusses von 145 Mio € an die MDF bezahlt? 3. Wie hoch waren die Beträge, die die Landeshauptsta…
Wie lange will #Dresden die Verluste des Flughafens ausgleichen?
Kann das Bürgerbegehren zum Erhalt der #DVB unzulässig werden, weil dem OB nachträglich Mehrkosten einfallen? - Nein! Unser Redner erklärt es hier. #Dresden #ÖPNV
dresden.network/@dissidentin...
Ihr habt es euch gewünscht, ihr sollt es bekommen.
Hier sind alle Änderungen der Louisenstraße, die nächstes Jahr kommen sollen.
#dresden #dresdenneustadt #neustadt #louisenstraße #stadtentwicklung #verkehrswende
ratsinfo.dresden.de/getfile.asp?...
dresden.network/@dissidentin...
Fernwärmerohre auf dem Gehweg der Brücke
• 1 VOn Hausmitteilung Ell Dresden: • vertraulich Fraktionslos im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden Mitglied des Stadtrates Johannes Lichdi Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister GZ: (OB) 6 66 Datum: 1 4. NOV. 2025 Augustusbrücke und Sondernutzungsgebühren für die Fernwärmeleitung AF0887/25 Sehr geehrter Herr Lichdi, Ihre oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt: „Nach dem Einsturz der Carolabrücke im September 2024 verlegte die Sachsenenergie über den stromabwärtigen Gehweg der Augustusbrücke und auf dem Theaterplatz eine behelfsmäßige Fernwärmeleitung. Der Gehweg ist damit dauerhaft gesperrt und das Stadtbild massiv verun-staltet. Ich frage den Oberbürgermeister: 1. Trifft es zu, dass uns die stadtbildverunstaltende Fernwärmeleitung auf der Augustusbrü-cke und dem Theaterplatz bis zur Errichtung der neuen Carolabrücke erhalten bleibt?" Ja, das trifft zu. 2. „Nach der Fehlentscheidung des Stadtrats für eine planfeststellungspflichtige vierspurige Variante ist die ursprünglich beabsichtigte Eröffnung einer neuen Carolabrücke im Jahre 2030 hinfällig. Wann rechnet die Stadtverwaltung nun realistischerweise mit der Fertigstel-lung?" Die Stadtverwaltung rechnet mit einer Fertigstellung im Jahr 2031. 3. „Wieviel Quadratmeter öffentlichen Straßenraums nimmt die Fernwärmeleitung insgesamt ein?" Es handelt sich um etwa 1.100 m' auf der Augustusbrücke. 4. „Erhebt die Landeshauptstadt für diese Inanspruchnahme Sondernutzungsgebühren?" Nein, die Landeshauptstadt Dresden erhebt für diese Inanspruchnahme keine Sondernutzungs-gebühren.
5. „Wenn ja: Welchen Betrag hat die Sachsenenergie im Monat für diese Inanspruchnahme öffentlichen Raums zu bezahlen?" Entfällt aufgrund der Antwort zur Frage 4. 6. „Wenn nein: Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Landeshauptstadt ihren Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren?" Nach § 13 Absatz 4 der Sondernutzungssatzung sind Sondernutzungen, die der Durchführung von Aufgaben der Stadt oder des übertragenen Wirkungskreises dienen, gebührenbefreit. Die Fernwärmeversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung und wurde der SachsenEnergie AG von der Landeshauptstadt Dresden mittels Konzessionsvertrag übertragen, weshalb die provisorische Aufrechterhaltung derselben unter diesen Befreiungstatbestand subsumiert wird. Mit freundlichen Grüßen Dirk Hilbert
Die Stadt #dresden schenkt der SachsenEnergie >800.000 € im Jahr, weil sie keine Gebühren für die Verschandelung der Augustusbrücke erhebt. Das Geld könnten wir zur Rettung von safeDD gut brauchen.
Auf dem Fußweg der Eschenstraße muss sich etwas ändern. Daher bohrt Veit nach.
#Dresden #stadtbezirksbeirat #Neustadt
Hinterhof von Neubauten
1. Für wie viele Bebauungspläne kam das kooperative Baulandmodell seit seiner Einführung 2019 zur Anwendung?" Seit dem Beschluss zum Kooperativen Baulandmodell vom 6. Juni 2019 im Stadtrat wurden bis heute insgesamt sieben Planverfahren mit Wohnbauflächen, die sich im Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmodells befanden, zum Satzungsbeschluss gebracht. Der Anwendungsbereich umfasst die seit den Baulandbeschluss neu aufgestellten Planverfahren sowie in der Übergangsregelung auch die Planverfahren, in denen der Billigungsbeschluss zur Entwurfsoffenlage nicht vor dem 6. Juni 2019 erfolgte. In der Übergangsregelung des Baulandmodells wurde für bereits vor Baulandbeschluss am 6. Juni 2019 gestartete Verfahren eine 15-Prozent-Sozialbauquote beschlossen, die für drei von den sieben Bebauungsplanverfahren zur Anwendung kam. Auf Basis vorheriger Stadtratsbeschlüsse (A0835/14 von 26. Februar 2015 und V1913/17 vom 23. November 2017) wurde zudem in drei weiteren Bebauungsplänen zwischen 2017 bis 2019 eine einvernehmliche Quote zwischen 5 und 10 Prozent an gefördertem Wohnraum vereinbart. 2. „Wie viele Quadratmeter mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums wurden seither geschaffen?" In den sieben zur Satzung gebrachten Planverfahren im Anwendungsbereich des Baulandmodells wurde Planrecht für etwa 430 geförderte Wohnungen geschaffen, davon wurden bislang 21 Wohnungen (Summe Wohnfläche: 937,35 m*) fertiggestellt und 75 Wohnungen (Summe Wohnfläche: 3.975,38 m?) befinden sich aktuell in Bau. In den drei B-Planverfahren mit Satzung von 2017 bis 2019 außerhalb des Anwendungsbereichs des Baulandmodells wurde Planrecht für etwa 120 geförderte Wohnungen geschaffen, davon wurden bislang 36 Wohnungen (Summe Wohnfläche: 2.011,39 m') fertiggestellt und 84 Wohnungen (Summe Wohnfläche: 4.897,38 m*) befinden sich aktuell in Bau.
3. „Welche Quadratmeter-Preise Miete sind für den mietpreisgebunden Wohnraum jeweils zu bezahlen?" Der Quadratmeter-Preis für die unter Punkt 2 aufgeführten Vorhaben beträgt 6,76 bis 7,65 Euro/m'. 4. „Für wie viele Bebauungspläne kam die ab 2022 geltende Richtlinie zur Anwendung?" Bei drei von den insgesamt sieben Bebauungsplänen im Anwendungsbereich des Baulandmo-dells wurden auf Grundlage der 2022 geltenden Richtlinie zum Kooperativen Baulandmodells zur Satzung gebracht. 5. _Wie viele Quadratmeter mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums wurden im Rahmen der Richtlinie von 2022 bisher geschaffen?" In den drei zur Satzung gebrachten Planverfahren im Anwendungsbereich der seit 2022 geänderten Richtlinie des Baulandmodells wurde Planrecht für circa 290 geförderte Wohnungen ge-schaffen. Keine dieser Wohnungen wurde bislang fertiggestellt bzw. ist bereits im Bau. Unter Ansatz von circa 60 m/geförderte Wohnung und 25 Prozent Zuschlag für Nebenflächen ergibt sich eine Bruttowohnfläche/Geschossfläche Wohnen von circa 22 000 mº. - 3- 6. „Welche Gesamtquoten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums wurden jeweils für welchen Bebauungsplan festgesetzt (Bitte einzeln aufführen)?" Plannr. Bezeichnung Satzungsbeschluss Mind. Anteil geförderter Wohnungen abgeschlossene Planverfahren nicht im Anwendungsbereich, mit einvernehmlicher Soziolbauquote B 323 Altstadt I Nr. 29, Könneritzstr./Jahnstr./Laurinstr. 2017 5% 8 3013 8 Mickten Nr. 14, Pieschener Straße 2019 10% B 357 8 Neustadt Nr. 39, Leipziger Straße/Neustädter Hafen 2019 10% abgeschlossene B-Planverfahren im Anwendungsbereich der Übergangsregelung (15%) B 3020 Altstadt II Nr. 30, Ehem.Kohlebahnhof - Freiberger Straße/Bauhofstraße 2022 15% B 3029 Neustadt Nr. 43, Ehemaliger Gleisbogen Hansastraße 2023 15% VB 6010 Friedrichstadt, Ehemaliges Ostravorwerk 2023 15% weitere abgeschlossenes B-Planverfahren im Anwendungsbereich des KBM vor Richtlinienänderung 2022
7. „Wieviele Bebauungspläne mit jeweils wieviel Geschossflächen Wohnen sind derzeit in Bearbeitung und wieviel Quadratmeter mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums sind überschlägig zu erwarten?" Derzeit befinden sich drei Bebauungsplanverfahren mit Wohnungsbauflächen nach erfolgten Bil-ligungsbeschluss/Entwurfsoffenlage in Vertragsverhandlung in Vorbereitung des Satzungsbe-schlusses mit insgesamt circa 50 bis 60 geförderten Wohnungen. In einem weiteren Bebauungsplan im Stadtzentrum soll ein Kerngebiet festgesetzt werden. Ob und in welchen Umfang anteilig geförderte Wohnungen entstehen können, hängt von der weiteren Nutzungsplanung (Büros, Geschäfte und/oder Wohnungen) ab. Der Anteil der geförderten Wohnungen liegt in den vier vorgenannten Bebauungsplanverfahren in Abhängigkeit der möglichen Geschossfläche Wohnen zwischen 15 und 19 Prozent. Darüber hinaus laufen sieben Bebauungsplanverfahren mit vorliegenden Aufstellungsbeschluss und Vorvertrag mit der Zielrichtung Geschosswohnungsbau einschließlich anteiligem gefördertem Wohnungsbau in Vorbereitung des kommenden Verfahrensschrittes (Billigungsbe-schluss/Entwurfsoffenlage) mit unterschiedlicher Bearbeitungsintensität seitens der beteiligten privaten Vertragspartner. Für diese Verfahren lässt sich aufgrund der noch laufenden Planungen -4- nur grob die Anzahl der potenziellen geförderten Wohnungen mit circa 300 bis 400 (circa 20 000 bis 30 000 m? Geschossfläche Wohnen) abschätzen. Der laut Baulandbeschluss erforderliche Mindestanteil geförderter Wohnungen liegt für diese Verfahren zwischen 15 und voraussichtlich 25 Prozent. Mit freundlichen Grüßen Dirk Hilbert Jan Donhauser Erster Bürgermeister -
Die Pflicht großer Bauträger, Sozialwohnungen zu schaffen, reicht hinten und vorne nicht. Von den seit 2019 550 vereinbarten Wohnungen sind erst 10% errichtet. Die Quoten im Kommunalen Baulandmodell müssen erhöht werden! #dresden
Anfrage Augustusbrücke und Sondernutzungsgebühren für die Fernwärmeleitung Nach dem Einsturz der Carolabrücke im September 2024 verlegte die Sachsenenergie über den stromabwärtigen Gehweg der Augustusbrücke und auf dem Theaterplatz eine behelfsmäßige Fernwärmeleitung. Der Gehweg ist damit dauerhaft gesperrt und das Stadtbild massiv verunstaltet. Ich frage den Oberbürgermeister: 1. Trifft es zu, dass uns die stadtbildverunstaltende Fernwärmeleitung auf der Augustusbrücke und dem Theaterplatz bis zur Errichtung der neuen Carolabrücke erhalten bleibt? 2. Nach der Fehlentscheidung des Stadtrats für eine planfeststellungspflichtige vierspurige Variante ist die ursprünglich beabsichtigte Eröffnung einer neuen Carolabrücke im Jahre 2030 hinfällig. Wann rechnet die Stadtverwaltung nun realistischerweise mit der Fertigstellung? 3. Wieviel Quadratmeter öffentlichen Straßenraums nimmt die Fernwärmeleitung insgesamt ein? 4. Erhebt die Landeshauptstadt für diese Inanspruchnahme Sondernutzungsgebühren? 5. Wenn ja: Welchen Betrag hat die Sachsenenergie im Monat für diese Inanspruchnahme öffentlichen Raums zu bezahlen? 6. Wenn nein: Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Landeshauptstadt ihren Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren?
Fernwärmerohre auf der Augustusbrücke
Zahlt die SachsenEnergie eigentlich für diese durch einen Stadtratsbeschluss vermutlich bis weit nach 2030 andauernde „Verschönerung“ des Stadtbilds Sondernutzungsgebühren?
#wirsinddietõchter Demo heute in #Dresden und am Montag dann in #Leipzig
#stadtbild #tdgr #dd2410 #le2710
Demo in DD für ein weltoffenes Stadtbild
Wir sind die Töchter - für ein weltoffenes Stadtbild in #Dresden
Das haben wir festgestellt:
Bürger-freundliche Sprache ist schwer.
Aber wir brauchen leichte Sprache.
Nehmt an der Umfrage teil. Nur so können wir etwas ändern. 2/2
MITREDEN HEIẞT MITGESTALTEN Es gibt eine Umfrage zu bürgerfreundlicher Sprache in der Verwaltung. Man kann sich bis 20. Oktober beteiligen. Klickt auf den Link im zusätzlich angefügten Text. Wir haben schon teilgenommen. Es war schwierig. Das haben wir festgestelt: Bürgerfreundliche Sprache ist schwer. Aber wir brauchen leichte Sprache. Nehmt an der Umfrage teil. Nur so können wir etwas ändern.
Es gibt eine Umfrage zu bürger-freundlicher Sprache in der Verwaltung.
Man kann sich noch bis zum 20. Oktober beteiligen.
Hier ist der Link: buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/dresd....
Wir haben teilgenommen.
Es war schwierig.
1/2
Johannes Lichdi Stadtrat Dissidentinnen Dresden Folgen des 2022 geänderten "Kooperativen Baulandmodells" für den Bau mietpreisgebundenen Wohnraums Im Jahre 2019 führte die damalige rot-grün-rote Mehrheit des Stadtrats das "Kooperative Baulandmodell" ein, dass bei Bebauungsplänen einen Anteil von 30% mitpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums vorsah. 2022 senkten Grüne, CDU und SPD im Stadtrat die Pflicht zur Schaffung mietpreisgebundenen Wohnraums bei Bebauungsplänen (siehe Amtsblatt 16/2022 vom 22.4.2022, S. 18 ff.). Danach gilt jetzt über einer Bagatellgrenze von 2.400 qm Geschossfläche bei einer Geschossfläche bis zu 12.000 qm eine Quote von 15% für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums. Für die weiteren Geschossflächen Wohnen über 12.000 qm gilt eine Quote von 30%. Für beide Quoten ist eine gemeinsame Gesamtquote für den Bebauungsplan zu berechnen (Nr. 4.7. der Richtlinie). Ich frage den Oberbürgermeister: 1. Für wie viele Bebauungspläne kam das kooperative Baulandmodell seit seiner Einführung 2019 zur Anwendung? 2. Wie viele Quadratmeter mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums wurden seither geschaffen? 3. Welche Quadratmeter-Preise Miete sind für den mietpreisgebunden Wohnraum jeweils zu bezahlen? 4. Für wie viele Bebauungspläne kam die ab 2022 geltende Richtlinie zur Anwendung? 5. Wie viele Quadratmeter mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums wurden im Rahmen der Richtlinie von 2022 bisher geschaffen? 6. Welche Gesamtquoten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums wurden jeweils für welchen Bebauungsplan festgesetzt (Bitte einzeln aufführen)? 7. Wie viele Bebauungspläne mit jeweils wieviel Geschossflächen Wohnen sind derzeit in Bearbeitung und wieviel Quadratmeter mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums sind überschlägig zu erwarten?
Neubau Beispielbild
Wie steht es mit der Pflicht
von Bauträgern aus, mietpreisgebundenen Wohnraum zu schaffen?
#dresden
👏🏼 @jlichdi.bsky.social on 🔥
auf den Punkt getroffen.
@dissidentinnen.bsky.social
Wir haben den ganzen Rundblick „genossen“, auch die neue Burg von Infineon über Dresden.
Blick auf die Innenstadt
Wir haben das BUGA-Gelände Nord mit seiner atemberaubenden Aussicht auf #Dresden besucht. Was viele nicht wissen: Auch das Gedenken an die Naziverbrechen soll auf dem St. Pauli - Friedhof und dem Lager Hellerberge berücksichtigt werden.
www.dresden.de/de/stadtraum...
Der OB beharrt auf seiner #autofirst - Politik. Die Bahn soll weiter durch den Autostau auf der #Marienbrücke ausgebremst werden.
Einladung Leichte Sprache in der Bibliothek? Komm am 17. September 16.30 Uhr zum Kulturpalast. Im Kulturpalast ist eine große Bibliothek. Frau Meißner will sie uns zeigen. Sie will Bücher mit kurzen Texten zeigen. Sie beantwortet Fragen. Schreibe bitte, ob Du gern mitkommst.
Unsere AG Leichte Sprache lädt in die Stadt-Bibliothek ein.
Es sind die kleinen Dinge, die ein Stadtbezirksbeirat bewegen kann, z.B. mehr Mülleimer für mehr Sauberkeit im Stadtviertel. Veit nutzt sein Vorschlagsrecht auch in diesem Sinne.
Symbolbild Labyrinth
D] Wir waren am 15. Mai im neuen Stadtforum. Es war am Tag der Eröffnung im März sehr schön. Diesmal prüften wir den Alltag. Er ist für Menschen mit Behinderung schwer. Auf den Bildschirmen im Eingangs-Bereich ist keine leichte Sprache. Die Mitarbeiter am Empfang haben uns zur Bürgerberatung geschickt. Den Weg dorthin sieht man auch nicht gleich.
D] Am Empfang der Bürgerberatung haben wir dann aber alle Antworten bekommen. Man muss den Weg dorthin finden. Dann ist man gut versorgt. Schön sind die Sitzecken in der oberen Etage. Wir haben dort mit unserer AG Leichte Sprache getagt.
Symbolbild Falschparker
Jresden 1G061 口 vertraulich Mitglied des Stadtrates Johannes Lichdi Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister GZ: (OB) 32 Datum: 1 6. JULI 2025 Generelle Verweigerung von Privatanzeigen AF0555/25 Sehr geehrter Herr Lichdi, Ihre oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. „Seit wann steht dieser Hinweis auf der Homepage der Stadt und wie lange plant der OB, Privatanzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht mehr bearbeiten zu lassen?" Der Hinweis wurde am 12. Juni 2025 auf der Homepage veröffentlicht. Sobald sich die personelle Situation entspannt, wird die Bearbeitung in bewährter Weise wieder aufgenommen. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2025 wieder der Fall sein. Der Hinweis auf der Hompage wurde mittlerweile dementsprechend konkretisiert. 2. „Bedeutet "grundsätzlich" entsprechend des juristischen Sprachgebrauchs, dass in Ausnahmefällen sehr wohl Privatanzeigen bearbeitet werden? Welche Ausnahmefälle sind das?" Der überwiegende Anteil der eingehenden Privatanzeigen betrifft Halt- und Parkverstöße im Ba-gatellbereich. Überdies gibt es zahlreiche Anzeigenerstatter, welche nahezu täglich Verstöße an-zeigen. Sicherheitsrelevante Vorgänge (z. B. Parken in der Feuerwehrzufahrt oder auf Schwerbe-hindertenparkplätzen, Parken auf Radwegen mit Behinderungen usw.) werden weiterhin bearbei-tet. 3. „Ist dem OB bewusst, dass die generelle Verweigerung der Bearbeitung von Privatan-zeigen die nichtverfolgten Ordnungswidrigkeiten nach 6 Monaten verjähren lässt?" Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist der Verfolgungsverjährung vor Erlass eines Bußgeldbescheides drei Monate beträgt (gemäß § 26 Abs. 3, Satz 1, 1. Alternative des Straßenverkehrsge-setzes; die Regelung geht den allgemeinen Verjährungsfristen gemäß § 31 Abs. Il Ordnungswid-rigkeitsgesetz in diesen Fällen vor). Weil das der Verwaltung bewusst ist, wurde die in der Antwort 1 geschilderte Prioritätensetzung gewählt und die Verwaltung arbeitet daran, wieder alle Privatanzeigen bearbeiten zu können.
4. „Ist der OB der Ansicht, dass die generelle Verweigerung der Bearbeitung von Privatan-zeigen mit dem Opportunitätsprinzip im Recht der Ordnungswidrigkeiten vereinbar ist? Wenn ja, aus welchen Gründen?" Die Stadtverwaltung nimmt Privatanzeigen sehr ernst und will nach Ende der personellen Probleme die Verfolgung mit dem eigens dafür eingerichteten Portal umfassend fortführen. Allerdings gibt es kein subjektiv-öffentliches Recht auf Anwendung des Opportunitätsprinzips in einer bestimmten Richtung. Insbesondere hat ein Bürger keinen Anspruch darauf, dass die Behörde Ordnungswidrigkeiten durch die Einleitung von Bußgeldverfahren oder die Erteilung von Verwarnungen ahndet (Schmidbauer/Steiner/Schmidbauer, 6. Aufl. 2023, POG Art. 12 Rn. 190, beck-online). Die Prüfung von Privatanzeigen stellt eine nicht unerhebliche Personalbindung dar, da diese deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als Anzeigen der Polizei und des Gemeindlichen Voll-zugsdienstes (GVD). Eine Vielzahl der Anzeigen ist praktisch nicht verwertbar, da von den Privat-anzeigenden oft keine tatbestandserfüllenden konkreten Feststellungen (Messung des Abstandes vom Kreuzungsbereich, Fotos aus der Ferne usw.) erfolgen. Aus diesem Grund wird es wichtig sein, dass trotz der haushaltsbedingten Personalkonsolidierung Personal zur flächendeckenden Verfolgung von Privatanzeigen zur Verfügung steht. 5. „Wie rechtfertigt der OB die generelle Privilegierung von Tätern und Täterinnen von Verkehrsordnungswidrigkeiten gegenüber Täterinnen und Tätern anderer Ordnungs-widrigkeiten?" Wie mittlerweile auf der Homepage detaillierter ausgeführt, handelt es sich um eine temporäre Maßnahme im Sinne einer Priorisierung der Arbeitsaufgaben im Bereich der privaten Anzeigen im ruhenden Verkehr. Durch die Bußgeldbehörde wurden in diesem Jahr bisher insgesamt rund 182.000 Anzeigen im Straßenverkehr komplett bearbeitet, darunter 90.000 im ruhenden und 92.000 im fließenden Verkehr. Bis Mitte Juni dieses Jahres wurden auch alle rund 5.400…
Zur Begründung der Nichtbearbeitung von Privatanzeigen muss jetzt die „Funktionsfähigkeit der Verwaltung“ herhalten. Und: Die Stadt möchte gerne Fotos zur beweissicheren Verfolgung haben. Also sendet in Zukunft Fotos der Falschparker ein! Zur vollständigen Antwort:
Wir freuen uns, wenn sich selbst die CDU von uns inspirieren lässt www.saechsische.de/lokales/dres...
Autofahrer sind eben gleicher als andere. #Autojustiz.
Danke fürs Nachfragen. Es kann doch nicht sein, dass Verkehrsteilnehmenden ohne Kfz ihr einziges Instrument genommen wird, für ein Mindestmaß an Sicherheit zu sorgen.
Johannes Lichdi Stadtrat Dissidentinnen Dresden Dresden, den 27.6.2025 Anfrage: Generelle Verweigerung der Bearbeitung von Privatanzeigen Auf der homepage der Stadt Dresden findet sich unter der Rubrik "Privatanzeige Ordnungswidrigkeiten im Verkehr" folgender Text: von "Derzeit keine Bearbeitung von Privatanzeigen Aufgrund der aktuell angespannten Personalsituation in der Bußgeldbehörde können eingehende Privatanzeigen aus der Bevölkerung zu Verkehrsordnungswidrigkeiten derzeit leider grundsätzlich nicht bearbeitet werden. Wir bitten Sie daher, bis auf Weiteres von der Einreichung solcher Anzeigen abzusehen. Eine Bearbeitung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, auch eine nachträgliche Prüfung eingereichter Anzeigen erfolgt nicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis." Ich frage den Oberbürgermeister: 1. Seit wann steht dieser Hinweis auf der homepage der Stadt und wie lange plant der OB, Privatanzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht mehr bearbeiten zu lassen? 2. Bedeutet "grundsätzlich" entsprechend des juristischen Sprachgebrauchs, dass in Ausnahmefällen sehr wohl Privatanzeigen bearbeitet werden? Welche Ausnahmefälle sind das? 3. Ist dem OB bewulst, dass die generelle Verweigerung der Bearbeitung von Privatanzeigen die nichtverfolgten Ordnungswidrigkeiten nach 6 Monaten verjähren lässt? 4. Ist der OB der Ansicht, das die generelle Verweigerung der Bearbeitung von Privatanzeigen mit dem Opportunitätsprinzip im Recht der Ordnungswidrigkeiten vereinbar ist? Wenn ja, aus welchen Gründen? 5. Wie rechtfertigt der OB die generelle Privilegierung von Tätern und Täterinnen von Verkehrsordnungswidrigkeiten gegenüber Täterinnen und Tätern anderer Ordnungswidrigkeiten? 6. Ist der OB der Ansicht, dass die generelle Verweigerung der Bearbeitung von Privatanzeigen mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz (Art. 1 Abs. 3 GG) vereinbar ist? Wenn ja, aus welchen Gründen?
Falschparker auf einem Radweg
Die Stadt verweigert die Bearbeitung von Privatanzeigen. Unser Stadtrat @jlichdi.bsky.social fragt nach:
#runtervomradweg #runtervomgehweg